Steuerklassen erklärt: In welcher Du bist und was sie kostet

Deine Steuerklasse bestimmt Deinen monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht Deine Gesamtsteuer. Was jede der sechs Klassen in Euro bedeutet, die echte Ehepaar-Entscheidung III/V vs IV/IV, und was sich 2030 ändert — mit Live-Zahlen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 16. Juni 2026

Deine Steuerklasse ist eines der ersten Dinge auf Deiner deutschen Gehaltsabrechnung — und eines der am wenigsten verstandenen. Es gibt sechs davon, das Finanzamt teilt Dir nach Deiner Lebenssituation eine zu, und die falsche Annahme darüber, wie sie funktionieren, kostet Paare echtes Geld — oder lässt sie glauben, sie sparen Geld, obwohl sie es nicht tun.

Das Wichtigste vorweg: Deine Steuerklasse bestimmt Deinen monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht Deine Gesamtsteuer. Die monatlich abgezogene Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Deine Jahres-Einkommensteuer. Deine tatsächliche Steuer wird einmal im Jahr bei der Veranlagung abgerechnet. Eine „bessere“ Klasse senkt also nicht, was Du übers Jahr schuldest — sie ändert, wie viel jeden Monat vom Gehalt einbehalten wird. Genau diese Unterscheidung ist der springende Punkt, und wir zeigen sie in Euro.

Die sechs Klassen, in Euro

Das Finanzamt ordnet Dich nach Deiner Situation ein:

  • Steuerklasse I — ledig, geschieden oder verwitwet (der Standard für die meisten Singles).
  • Steuerklasse II — Alleinerziehende (mit dem Entlastungsbetrag).
  • Steuerklasse III — für einen Ehepartner, wenn der andere V nimmt. Der III-Partner hat den geringsten Abzug.
  • Steuerklasse IV — der Standard für Ehepaare, bei denen beide verdienen (jeder wird in etwa wie ein Single besteuert).
  • Steuerklasse V — der Partner eines III-Ehepartners. Höchster Abzug.
  • Steuerklasse VI — ein Zweitjob (keine Freibeträge; alles wird einbehalten).

So wirkt jede Klasse auf dasselbe Gehalt von 50.000 € — monatliches Netto und die jährlich einbehaltene Lohnsteuer:

Steuerklassen bei 50.000 € Gehalt
SteuerklasseNetto/MonatLohnsteuer/Jahr
I2.695 €6.788 €
II2.803 €5.490 €
III3.026 €2.810 €
IV2.695 €6.788 €
V2.260 €12.010 €
VI2.215 €12.542 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens sind I und IV bei einem einzigen Einkommen identisch — IV ist nur der Standard für Ehepaare mit gleichem Verdienst, besteuert wie ein Single. Zweitens ist die Spanne riesig: dasselbe Gehalt von 50.000 € hat in III das meiste und in V und VI das wenigste Netto — nicht weil die Steuer anders wäre, sondern weil der Abzug anders ist. Genau das entwirren wir als Nächstes für Paare.

Die Ehepaar-Entscheidung: III/V vs IV/IV

Hier liegt das echte Geld — und der echte Mythos. Ein Ehepaar kann zwischen zwei Kombinationen wählen:

  • III/V — der Besserverdiener nimmt III (geringster Abzug), der Geringerverdiener V (höchster Abzug).
  • IV/IV — beide nehmen IV (jeder in etwa wie ein Single besteuert).

Nimm ein Paar mit 70.000 € und 30.000 €. So sieht das monatliche Netto jedes Partners unter jeder Kombination aus, plus die Haushaltssumme:

Ehepaar III/V vs IV/IV
KombinationNetto/Monat
Besserverdiener 70.000 € (III)3.988 €
Geringerverdiener 30.000 € (V)1.491 €
III/V zusammen5.478 €
Besserverdiener 70.000 € (IV)3.549 €
Geringerverdiener 30.000 € (IV)1.769 €
IV/IV zusammen5.317 €
III/V mehr Netto/Monat (Cashflow, keine Steuerersparnis)161 €

Unter III/V hat der Haushalt etwa 161 € im Monat mehr netto als unter IV/IV. Das sieht nach einem Gewinn aus — und für den Cashflow ist es das. Aber schau genauer hin, wer was bekommt: III/V gibt dem Haushalt nicht nur mehr, es verschiebt das Geld zum Besserverdiener (mehr in III), während der Geringerverdiener in V hart belastet wird. Unter IV/IV ist die Aufteilung deutlich gleichmäßiger.

Und hier die Mythos-Korrektur, der wichtigste Satz dieses Ratgebers: diese Differenz ist keine gesparte Steuer. Es ist anders einbehaltene Steuer. Die Gesamt-Einkommensteuer des Paares ist übers Jahr unter III/V und IV/IV identisch — sie wird bei der gemeinsamen Veranlagung abgerechnet, egal welche Klasse. III/V zieht nur mehr Geld in das monatliche Netto des Besserverdieners vor — was bedeutet, dass das Paar übers Jahr zu wenig einbehält und bei der Veranlagung oft eine Nachzahlung hat. IV/IV behält näher am echten monatlichen Anteil ein, also bleibt weniger abzurechnen. Dieselbe Gesamtsteuer, anderer Cashflow, andere Überraschung am Jahresende.

Warum sich Steuerklasse V brutal anfühlt

Der Grund, warum III/V umstritten ist, heißt Klasse V. Nimm denselben 30.000 €-Verdiener für sich allein:

30.000 €: V vs IV
SteuerklasseNetto/MonatLohnsteuer/Jahr
V1.491 €5.588 €
IV1.769 €2.248 €

Bei demselben Gehalt von 30.000 € behält Klasse V etwa 278 € im Monat mehr ein als Klasse IV — das Netto des Geringerverdieners ist spürbar dünner. Das ist Absicht: V geht davon aus, dass der Partner die gemeinsamen Freibeträge in III nutzt, also behält V so ein, als hätte der Verdiener keine eigenen. Für den Haushalt kann es sich ausgleichen (der III-Partner gewinnt mehr, als der V-Partner verliert, wenn der Einkommensunterschied groß ist). Aber es landet komplett auf der Abrechnung des Geringerverdieners — genau deshalb fühlt es sich ungerecht an, und genau deshalb ändert sich das System.

IV/IV mit Faktor — die fairere Mitte

Es gibt schon heute eine dritte Option: IV/IV mit Faktor (das Faktorverfahren). Beide Partner nehmen IV, aber das Finanzamt wendet einen Faktor an, der den Splittingvorteil anteilig in jedes Gehalt einbaut — sodass der monatliche Abzug jedes Partners die tatsächliche gemeinsame Lage widerspiegelt, statt der schiefen III/V-Aufteilung. Es vermeidet sowohl den harten Abzug des V-Partners als auch die Nachzahlung am Jahresende, die III/V oft auslöst. Der Haken: das monatliche Netto ist gleichmäßiger aufgeteilt und für den Besserverdiener etwas niedriger als unter III/V — weil es von Anfang an näher an der Wahrheit ist.

Was sich 2030 ändert

Falls Du gelesen hast, die deutschen Steuerklassen würden „abgeschafft“ — hier die korrekte, unaufgeregte Version. Nach aktueller Gesetzeslage wird die Kombination III/V ab dem 1. Januar 2030 abgeschafft — nicht früher. Bis dahin bleibt III/V voll gültig und wählbar. Ab 2030 werden Ehepaare, die derzeit III/V nutzen, auf IV/IV mit Faktor umgestellt, das zum Standard für Paare wird. Die Steuerklassen I, II, IV und VI sind nicht betroffen; das Ehegattensplitting selbst wird nicht abgeschafft — nur die III/V-Abzugskombination wird durch das Faktorverfahren ersetzt, das die Regierung für fairer und transparenter hält. Kurz: vor 2030 ändert sich für Dich nichts, und wenn es so weit ist, ist es ein Wechsel zu einem Verfahren, das es schon gibt und das den Abzug gleichmäßiger verteilt. Jetzt ist nichts zu tun.

Welche Klasse solltest Du also wählen?

Für Singles gibt es keine Wahl — Deine Situation bestimmt die Klasse (I, oder II als Alleinerziehende:r). Die Entscheidung gibt es nur für Ehepaare, und es ist eine Cashflow-Entscheidung, keine Steuerentscheidung:

  • III/V bringt mehr Geld ins monatliche Netto des Besserverdieners — um den Preis einer wahrscheinlichen Nachzahlung bei der Veranlagung und eines dünnen Nettos für den Geringerverdiener. Passt zu Paaren mit großem Einkommensunterschied, die mehr monatliche Liquidität für den Besserverdiener wollen — und damit umgehen können.
  • IV/IV behält gleichmäßiger und näher an der Wahrheit ein, also gibt es weniger Überraschungen am Jahresende. Der sinnvolle Standard bei ähnlichen Einkommen, oder wenn Du keine Nachzahlung willst.
  • IV/IV mit Faktor ist der Mittelweg — der Splittingvorteil, fair verteilt, mit den wenigsten Überraschungen — und die Richtung, in die das ganze System bis 2030 geht.

Was Du auch wählst: Deine Gesamtsteuer fürs Jahr ist dieselbe. Du wählst, wann Du das Geld hast, nicht wie viel Du am Ende zahlst.

netleft berechnet die echte Lohnsteuer für jede Steuerklasse — dieselben BMF-validierten Zahlen, die auch die Gehaltsabrechnung nutzt. Trag Dein Gehalt ein, wechsle zwischen den Klassen, und sieh genau, was jede mit Deinem monatlichen Netto macht.

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