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Häufige Fragen

Ich habe Gehalt und freiberufliche Einkünfte — wie wird das besteuert?

Beide Einkommen fließen in eine gemeinsame Einkommensteuer-Veranlagung. Die freiberuflichen Einkünfte stapeln sich auf Dein Gehalt und werden mit Deinem Spitzensteuersatz besteuert — nicht ab null.

Wie viel Steuer löst mein Nebeneinkommen aus?

Beispiel: 65.000 € Gehalt plus 25.000 € freiberuflich lösen rund 9.422 € zusätzliche Einkommensteuer im Jahr aus. Leg diesen Anteil pro Rechnung beiseite.

Zahle ich Krankenversicherung doppelt (auf Gehalt und Freiberuf)?

Nein. Nach der Regel der hauptberuflichen Tätigkeit trägt nur die Haupttätigkeit die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei angestellter Haupttätigkeit ist Dein freiberufliches Nebeneinkommen KV/PV-frei.

Warum muss ich am Jahresende nachzahlen?

Weil auf Dein freiberufliches Einkommen keine Steuer an der Quelle einbehalten wird. Die darauf entfallende Steuer wird erst bei der Veranlagung fällig — als Nachzahlung.

Sollte ich Vorauszahlungen leisten?

Meist ja: Übersteigt die erwartete Nachzahlung eine geringe Grenze, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Das verteilt die Last und verhindert eine einzige große Nachzahlung.

Was ist die Regel der hauptberuflichen Tätigkeit für die KV/PV?

Die Kranken- und Pflegeversicherung wird nicht doppelt erhoben, sondern nur von der überwiegenden Tätigkeit. Bei angestellter Haupttätigkeit bleibt das Nebeneinkommen beitragsfrei; überwiegt die Selbstständigkeit, wird auf einer gemeinsamen Basis abgerechnet.

Gehst Du ohne Deine Zahlen?

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